Unsere komplexe arbeitsrechtliche Beratung umfasst vor allem folgende Bereiche:
- Beratung im Bereich Arbeitsrecht;
- Erstellung von rechtlichen Gutachten im Bereich Arbeitsrecht;
- Audits von innerbetrieblichen Arbeitsrechtsquellen und deren Anpassung an die geltenden Arbeitsrechtsvorschriften und die variierenden Bedürfnisse des Arbeitgebers;
- Projektbearbeitung von Betriebsordnungen, Vergütungsordnungen, inner- und außerbetrieblichen Tarifabkommen sowie betrieblichen Sozialfondsordnungen, unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Faktoren;
- Beratung und Rücksprache zur praxisnahen Anwendung der Arbeitszeitvorschriften, darunter: Beratung bei der Anpassung des effektivsten Arbeitszeitsystems an die Bedürfnisse des gegebenen Betriebs – eines Arbeitszeitsystems, der ein effektives Arbeitszeitmanagement ermöglicht und damit Ersparnisse für die Firma generiert;
- Hilfe bei Erstellung und Registrierung von Arbeitszeitplänen;
- Hilfe bei Umwandlungsverfahren wie Kauf, Verkauf, Übernahme, Privatisierung von Unternehmen (Übergang eines Betriebes oder eines Betriebsteils auf einen anderen Arbeitgeber – gem. Art.231 AGB) – Beratung sowie Bearbeitung entsprechender Unterlagen;
- Beratung und Hilfe bei Massenentlassungsverfahren und Erstellung von rechtsvorschriftlichen Unterlagen;
- Durchführung von Sonderaudits (nach Bedürfnissen des Mandanten) mehr
- Begutachtung und Bearbeitung von allen vom Arbeitgeber verwendeten Personalunterlagen, darunter: Unterlagen zur Güterübergabe, Konkurrenzverbotsverträge, Unterlagen zur Treue- und Geheimhaltungspflicht;
- Beratung zur rechtsgemäßen Erstellung von den das Arbeitsverhältnis lösenden Schreiben sowie den Arbeitsbescheinigungen;
- Beratung im Bereich Befolgung der Vorschriften zur Rechtsmäßigkeit des Einstellungsverfahrens;
- Bearbeitung und Umsetzung des Anti-Mobbing-Verfahrens;
- Beratung im Bereich: Verträge und Praktikum von Schulabsolventen;
- Beratung im Bereich Ausländereinstellung;
- Beratung im Bereich Einstellungskonditionen und Begutachtung von Vertragsprojekten zur Versetzung der Arbeitnehmer in die EU-Mitgliedsstaaten;
- Beratung im Bereich Mindestkonditionen für die in die EU-Mitgliedsstaaten versetzten Arbeitnehmer;
- Beratung im Bereich der Arbeitszeit in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten;
- Informieren über Neufassung von Arbeitsrechtsvorschriften und Beratung im Bereich der Anpassung des Tatbestandes an die neuen Rechtsvorschriften;
- Beratung im Bereich: Gewerkschaften, innerbetriebliche Arbeitsinspektion, Arbeitgeberrat und deren Funktionieren im Betrieb;
- Mitwirkung bei Verhandlungen mit Betriebsgewerkschaftsorganisationen;
- Anfertigung von Unterlagen zur Gründung des Arbeitnehmerrates;
- komplexe Personalaktenführung;
- vorgerichtliche Vertretung des Mandanten.
Auf Wunsch des Mandanten werden von unserer Kanzlei Fachaudits im Bereich des Arbeitsrechts durchgeführt. Der Auditsbereich ist jeweils an die Bedürfnisse des Mandanten gerichtet. Unsere Kanzlei bietet folgende Auditsformen:
Nach der Durchführung des Audits werden dem Mandanten konkrete Lösungsmöglichkeiten zur Behebung von Unregelmäßigkeiten vorgeschlagen.